Steigwege und AnschlageinrichtungenSicherheit und Funktionalität
Absturzunfälle gehören zu den Arbeitsunfällen, die häufig schwerste Verletzungen verursachen und nicht selten einen tödlichen Ausgang haben. Betreiber von Einrichtungen die Steigwege nutzen, haben daher eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Funktionalität dieser Steigwege und die zugehörigen Anschlageinrichtungen.
Alle Anschlageinrichtungen sind, soweit keine kürzeren Fristen vereinbart sind, jährlich durch den Eigentümer zu prüfen und zu warten.
Gesetzliche VorgabenVerkehrssicherungspflicht
Die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, aus der im BGB verankerten unbegrenzten Haftung für verschuldete Schäden gegenüber Dritten sowie aus der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Weitere Vorschriften dazu enthalten u. a. das ArbSchG und BGVs.
Prüfung nach DGUV 112-198
Prüfungen nach DGUV sind vorgeschrieben für Objekte wie z. B.:
- Funksende- und Empfangsanlagen (z. B. Mobilfunk- und Richtfunkanlagen sowie Rundfunk-, Satelliten- und Fernsehantennen)
- Industrieanlagen und Sportanlagen, gewerbliche Objekte, Unternehmen mit Steigvorrichtungen auf Dächern, Masten, Türmen und Schächten
- Anlagen zur Energieerzeugung (z. B. Fotovoltaik-Anlagen, Dachständer, Isolatoren und Leiterseile)
- Lichtwerbeanlagen, Signal- und Meldeeinrichtungen
- Versorgungs- und Steuereinrichtungen von lüftungs-, klima- sowie brandschutztechnischen Einrichtungen und Blitzschutzanlagen
- Abrechnung erfolgt gemäß dem Leistungsumfang
Umfassendes ServiceportfolioUmfang der Serviceleistungen
Auf Wunsch können individuelle Servicepakete angeboten werden:
- Standortbegehung
- Prüfung der Steigwegeeinrichtung
- Prüfung der Standsicherheit
- Prüfung der aktiven und passiven Komponenten
- Prüfen von Funkanlagen
- Elektrotechnische Prüfung (DGUV-V3)
- Umfangreiche Dokumentation (online verfügbar)
- Weitere standortbezogene Leistungen nach Vereinbarung
MehrwerteDie telent-Services
- Webportal mit detaillierten Standortinformationen
- revisionssichere Dokumentation und Datenhaltung
- weitere Informationen zum Standort über QR-Code abrufbar - Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und damit Entlastung bei Haftungsfragen
- Instandhaltungsmaßnahmen (nach Reparaturfreigabe)
- Einheitliches und transparentes Preismodell
- Service-Komplettpaket für Betreiber (Webportal, Terminüberwachung, Dokumentation)
- Funktürme (Erfassung der Belegung):
- Kapazität von Montagemöglichkeiten (Turmbelegung)
- Überwachung von Antennenplätzen
telent als PartnerProjektablauf
- Übermittlung der zu prüfenden Bauwerke/Steigwege
- Abschluss eines Servicevertrags
- Erstprüfung/bautechnische Begehung aller Bauwerke/Steigwege
- Durchführung der ersten Steigwegeprüfung; ggf. Heranziehung eines Statikers
- Regelmäßige Steigwegeprüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten und Fristen
- zusätzliche standortbezogene Serviceleistungen