IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - In fünf Schritten zur KRITIS-Compliance
Seit 1. Mai 2023 und anschließend alle zwei Jahre müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gegenüber dem BSI nachweisen, dass Sie über Systeme verfügen, die eine Angriffserkennung ermöglichen. In unserem Whitepaper zeigen wir Ihnen, wie Sie fünf Schritten den normativen Anforderungen gerecht werden.
Dabei müssen die geforderten Systeme folgenden Kriterien gerecht werden:
- Die Systeme müssen geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten können,
- Bedrohungen identifizieren und vermeiden können
- und bei Störungen passende Beseitigungsmaßnahmen vorsehen.
Dabei wird Ihnen als KRITIS-Betreiber die Möglichkeit gegeben, entsprechende Lösungen vorzuschlagen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie in Ihrem Unternehmen über die Personalressourcen und das spezifische Know-how für die Umsetzung der Maßnahmen in der Kürze der Zeit verfügen. In unserem Whitepaper zeigen wir Ihnen, wie Sie fünf Schritten den normativen Anforderungen gerecht werden.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - In fünf Schritten zur KRITIS-Compliance
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